3. Juli 2009

Da jetzt offenbar doch einige Post von der Polizei bekommen haben, bitten wir euch unter info@rad-le.de zu melden um eine Übersicht zu erhalten und wie viele Betroffene es gibt und ob allen das selbe vorgeworfen wird. Unter RadLE könnt ihr darüber auf dem laufenden bleiben.
Als erstes und schnellstens solltet ihr in Widerspruch gehen, denn bei Rot ist unser Verband nie gefahren. Zeugen dafür, dass der Kopf des Verbandes bei Grün gefahren ist sind auch gesucht.

3 Kommentare:

  1. Damit keine Aufregung aufkommt: Der Anhörungsbogen muss erstmal nichts bedeuten, gut möglich, dass die Bussgeldverfahren nach der Anhörung eingestellt werden.

    Unter Vorbehalt (ich versuche mich gerade ein wenig besser zu informieren) würde ich empfehlen, die Anschuldigung zurückzuweisen ("NEIN" ankreuzen bei "Wird der Verkehrsverstoß zugegeben") und auf einem gesonderten Blatt als Begründung auszuführen, dass man in einem geschlossenen Verband (nach § 27 Abs. 1 StVO) unterwegs war und der Anfang des geschlossenen Verbandes die Kreuzung bei Grün befuhr.

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  2. huhu

    nochmal zur mai cm:

    hab auch einen brief bekommen......

    werd auch stellung dazunehmen, ich glaub die sache ist idiotensicher....

    die werden doch nicht in widerspruch gehen.

    grüße janine

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  3. ich hab mal einen anwalt befragt, und der meinte, man solle auf keinen fall den verstoß zugeben und - wenn man will - dann noch ergänzen, dass man, sofern es doch zu einer rotfahrt gekommen sein sollte, man sich ja im verband befand. vor allem aber: verstoß nicht zugeben. dann muss der staatsanwalt das erstmal glaubhaft machen können, dass seine version stimmt.

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